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NeoVac ZEV-Guide

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) – Wie Mehrfamilienhäuser zu Selbstversorgern werden

Der vorliegende Guide thematisiert die Gewinnung von Energie durch Photovoltaikanlagen und deren Nutzung in Mehrfamilienhäusern durch den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Die Vorteile liegen auf der Hand: Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist erneuerbar, unerschöpflich, emissions-, geräusch- und geruchsfrei. Um eine hohe Rentabilität zu erreichen, sollte der nachhaltig produzierte Strom möglichst selbst verbraucht werden. Das ist nicht nur unter dem ökologischen Aspekt sinnvoll, sondern lohnt sich auch aus ökonomischer Sicht, da die Vergütung für die Einspeisung des Stroms ins Netz geringer ist.

Die Schweiz definiert mit der «Energiestrategie 2050» Massnahmen zur Energieversorgung der Zukunft für einen nachhaltigen und sinnvollen Umgang mit den Ressourcen. Bestandteil der Strategie ist das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Energiegesetz (EnG). Darin wird auch der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch behandelt. Das überarbeitete Gesetz hat die Bedingungen für den Eigenverbrauch von Solarstrom deutlich verbessert. Im Kern wird festgehalten, dass sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammenschliessen können, um den gemeinsam produzierten Solarstrom zu nutzen.

Wie das am unkompliziertesten und effizientesten umgesetzt werden kann und was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Guide.

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Was ist ein ZEV?

Ein ZEV bezeichnet einen rechtskräftigen Zusammenschluss von mehreren Parteien (das können Eigentümer:innen, Stockwerkeigentümer:innen oder Mieter:innen sein) in einem oder mehreren Gebäuden, die gemeinsam den vor Ort produzierten Strom aus Photovoltaikanlagen verbrauchen. 

Die Beteiligten nutzen einen gemeinsamen Netzanschluss und werden vom Verteilnetzbetreiber als ein einzelner Kunde betrachtet. Die internen Stromkosten rechnet die ZEV-Gemeinschaft selbstständig ab oder übergibt die Abrechnung an Dritte.

Die Vorteile eines ZEV

Um einen ZEV zu gründen, empfiehlt sich eine vorherige Potenzialabschätzung. Dabei gilt es, den potenziellen Eigenverbrauch, die lokalen Strom- und Rückliefertarife und die Investitionskosten zu ermitteln und anschliessend die Amortisationszeit und die Rendite abzuschätzen. Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass sich ein ZEV wirtschaftlich umso mehr lohnt, je höher der Eigenverbrauch und der Stromtarif des Elektrizitätswerks und je tiefer die Rückspeisevergütung sind.

Bei einem ZEV profitieren alle Beteiligten von günstigem und nachhaltigem Strom.

    • Zusätzliche Wertschöpfung durch Stromproduktion und Stromverkauf
    • Wertsteigerung der Immobilie
    • Attraktivitätssteigerung der Wohn- und Gewerbeflächen für potenzielle Mieter:innen und Käufer:innen
    • Schnellere Amortisation der PV-Anlage durch direkten Stromverkauf an die Nutzer:innen
    • Ökologische und nachhaltige Stromversorgung vom eigenen Dach

    • Unabhängigkeit und Schutz vor steigenden Strompreisen
    • Günstigere Strompreise (Solarstrom ist günstiger als Netzstrom)
    • Geringere Nebenkosten
    • Zugang zu einer ökologischen Energieversorgung
    • Überwachung und Optimierung des persönlichen Energieverbrauchs über die Apps «NeoVac myEnergy» und «NeoVac Monitoring Pro»

    • Messtechnik kann gekauft werden, und die Mietgebühr für Zähler entfällt
    • Einsparung von Material- und Anschlusskosten bei Neubauten
    • Nutzer:innen profitieren von Solarstrom und Netzkosteneinsparungen
    • Nur ein Abrechnungspartner für die Energie- und Wasserkosten
    • Rentablerer Betrieb gegenüber der VNB-Variante möglich
    • ZEV unterliegt nationalen Standards und landesspezifischen Regelungen

Die Rahmenbedingungen für einen ZEV

Ein ZEV bringt für alle Beteiligten Vorteile – trotzdem gilt es, auch die damit einhergehenden Pflichten zu kennen. Mit der Teilnahme an einem ZEV werden die bisherigen Rechte und Pflichten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber abgegeben. Das bedeutet, dass der lokale Verteilnetzbetreiber nur eine Lieferpflicht hat, wenn kein Solarstrom vorhanden ist.

  • Eine Bedingung für den ZEV ist, dass der Stromverbrauch am Ort der Produktion zu erfolgen hat. Ein ZEV kann dabei nicht nur in einem einzelnen Mehrfamilienhaus, sondern auch über mehrere aneinander angrenzende Grundstücke hinweg gebildet werden (vorausgesetzt, die öffentlichen bzw. privaten Eigentümer:innen sind am ZEV beteiligt und das Netz des Verteilnetzbetreibers wird nicht beansprucht). Die Gesetzgebung erlaubt bei entsprechend vorliegender Einwilligung der Eigentümer:innen auch die Umsetzung eines ZEV über Bahntrassen, Strassen sowie Bäche oder Flüsse hinweg.

  • Wer einen ZEV gründen möchte, muss das mindestens drei Monate im Voraus dem Verteilnetzbetreiber melden. Die Gründung muss vertraglich festgehalten werden: Alle Mieter:innen müssen einwilligen und alle beteiligten Parteien haben einen entsprechenden Rahmenvertrag zu unterzeichnen. Zusätzlich sind dem Verteilnetzbetreiber alle beteiligten Mieter:innen und Pächter:innen sowie Vertreter:innen des ZEV mitzuteilen. Ergeben sich Vertragsänderungen, sind diese ebenfalls zu melden.

  • Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber tritt der ZEV als Einheit auf und stellt einen einzigen Endverbraucher dar – mit einem Anschlusspunkt an das Stromnetz und einem Stromzähler. Der ZEV verantwortet somit alles, was hinter dem Anschlusspunkt geschieht: So ist der ZEV für die Messung des individuellen Verbrauchs, für die gerechte Aufteilung der Stromkosten und für die Abrechnung zuständig.

  • Weiter muss beachtet werden, dass ein ZEV nur zulässig ist, wenn die Produktionsleistung der Photovoltaikanlage mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses beträgt. Produziert ein ZEV pro Jahr mehr als 100 MWh, so steht ihm der Zugang zum freien Strommarkt offen. Diese Grenze ist im Allgemeinen bei der Produktion für mehr als 30 Wohnungen überschritten. Produziert die Photovoltaikanlage mehr als 30 kVA, ist die Anlage erfassungspflichtig und im Herkunftsnachweissystem einzutragen.

  • Der Austritt aus einem ZEV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Anspruch auf einen Austritt aus der ZEV-Gemeinschaft haben Teilnehmer:innen, wenn der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt oder die Grundeigentümer:innen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und damit nur eine mangelhafte Versorgungssicherheit bieten. Auch wer Zugang zum freien Strommarkt hat, ist berechtigt, aus dem ZEV auszusteigen.

So wird ein ZEV gegründet

Bei einem Erstbezug von Neubauten werden die Mieter:innen mit einem Zusatz zum Mietvertrag zur Teilnahme am ZEV verpflichtet.

Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Teilnahme an einem ZEV – vorausgesetzt, er wird erstmalig eingeführt – grundsätzlich freiwillig. Mieter:innen müssen jedoch durch die Eigentümer:innen rechtzeitig über die Einführung eines ZEV informiert werden. Entscheiden sich Mieter:innen gegen die Teilnahme, haben sie die Pflicht, dies den Eigentümer:innen vor Ablauf der Anfechtungsfrist für Vertragsänderungen schriftlich mitzuteilen. Über diese Pflicht sind die Mieter:innen in einem Begleitbrief zu den Formularanzeigen aufmerksam zu machen. Wird die Vertragsänderung nicht akzeptiert und möchten Mieter:innen nicht am ZEV teilnehmen, ist sicherzustellen, dass die betreffenden Mieter:innen den Strom weiterhin vom Netzbetreiber beziehen können. Die damit verbundenen Kosten trägt der Vermieter.

Wie wird der Strom gemessen?

NeoVac bietet innovative Elektrozähler für die Messung der benötigten Werte an, welche alle Voraussetzungen für einen fairen ZEV erfüllen, und sorgt dafür, dass die Stromzähler durch einen zertifizierten Elektroinstallateur installiert werden. Die Zähler sind MID-geeicht und können alle 10 Jahre ausgetauscht oder nachgeeicht werden.

Die NeoVac-Messgeräte erheben die aktuellen Verbrauchswerte an den einzelnen Messstellen bis zu viertelstündlich (gesetzlich vorgeschrieben). Durch die intelligente Verteilung des verfügbaren Photovoltaikstroms wird der Eigenverbrauch erhöht.

Die Zählerstände werden für alle Verbraucher:innen (pro Bezüger:in, Allgemeinstrom, Wärmepumpe, PV-Anlage Gesamtproduktion, E-Mobility etc.) erhoben. NeoVac verbindet diese Messstellen beispielsweise über das bauseitige Internet oder LoRaWAN und IoT-Gateways von Swisscom mit einer cloudbasierten IoT-Plattform, die die Werte ins Rechenzentrum an den Hauptsitz von NeoVac weiterleitet, speichert und plausibilisiert. Die Vernetzung erlaubt eine faire und schnelle Abrechnung der einzelnen Verbräuche. Über die App «NeoVac myEnergy» können ZEV-Teilnehmer:innen zudem ihre Verbrauchswerte zu Visualisierungs- und Analysezwecken abrufen, ihren Stromverbrauch direkt beeinflussen und somit eine optimale persönliche Energiebilanz erreichen

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Wie setzt sich der Stromtarif in einem ZEV zusammen?

Der Strom in einem ZEV darf grundsätzlich nicht mehr kosten als bei einem lokalen Netzbetreiber. Die Energieverordnung (EnV) regelt die Bedingungen der Rechnungsstellung. Diese teilt sich in die Kosten für die extern bezogene Elektrizität und die vom ZEV erzeugte (interne) Elektrizität auf. Die Kosten für die intern erzeugte Elektrizität enthalten Abgaben für die interne Messung, Datenbereitstellung, Verwaltung und Abrechnung.

Die Energieverordnung legt hierzu im Art. 16 fest:

  • a. Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten; dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.
  • b. Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 Prozent des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.

Eigentümer:innen können den Mieter:innen auch die effektiven Kosten für die interne Elektrizität (inklusive der Stromnebenkosten) verrechnen. Von diesem Betrag sind die Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität abzuziehen, und es darf dabei höchstens der Betrag für das externe Standardstromprodukt der Grundversorgung (Höchstpreisvorschrift) verlangt werden.

Beispielberechnung
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Abrechnungsvarianten

Es gibt unterschiedliche Varianten der Abrechnung, wobei zwischen zwei Tarifvarianten unterschieden wird: dem Durchschnittstarif und dem Zeittarif. NeoVac arbeitet grundsätzlich mit dem hochauflösenden und verbrauchsabhängigen Zeittarif.

  • NeoVac rechnet den ZEV im Zeittarif ab. In diesem Abrechnungsmodell wird alle 15 Minuten ein Messpunkt gesetzt und der Eigenverbrauch nach effektivem Bezug verteilt. Reicht die produzierte Energie nicht aus, wird der Rest mit Netzstrom ausgeglichen. Dies fördert direkt den individuellen Beitrag zum selbst genutzten PV-Strom, da die Bewohner:innen durch einen grösseren PV-Anteil ihre Jahresrechnung aktiv beeinflussen können. Voraussetzung für diese Abrechnungsvariante sind vernetzte Zähler, die direkt mit dem Rechenzentrum von NeoVac verbunden sind. Die Abrechnung nach dem Zeittarif ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll: Es belohnt Stromkonsument:innen, die ihren Verbrauch optimieren und möglichst viel selbstproduzierte Solarenergie anstelle des Netzstroms verbrauchen.

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  • Im Modell «Durchschnittstarif» wird für das ganze Gebäude eine Jahresbilanzierung vorgenommen. Der Vorteil besteht darin, dass die Zählerstände lediglich einmal jährlich abgelesen und der Erfolg des PV-Eigenverbrauchs anhand des Gesamtstromverbrauchs auf die ZEV-Teilnehmer:innen aufgeteilt wird. Unabhängig davon, ob Solarstrom oder Energie im Hoch- oder Niedertarif bezogen wird – der Preis bleibt gleich. Der Durchschnittstarif wird durch NeoVac nur auf Wunsch angewendet.

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Erhöhung der Wirtschaftlichkeit durch Eigenverbrauchsoptimierung

Um möglichst viel der produzierten Energie selbst zu verbrauchen und die Amortisationsdauer der PV-Anlage zu verkürzen, empfiehlt es sich, den Eigenverbrauch durch zusätzliche Massnahmen zu erhöhen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Stromverbraucher intelligent und automatisch anzusteuern und so den maximalen Eigenverbrauchsgrad zu erzielen. Überschüssiger Strom kann beispielsweise für die Wärmepumpe, die Wasseraufbereitung oder die Ladestation für Elektroautos genutzt werden. Wir zeigen, welche Verbraucher sich am besten für eine Optimierung eignen.

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    Eine Optimierung erfolgt, indem der elektrische Wärmeerzeuger das Wasser nicht wie üblich nachts, sondern tagsüber mit Solarstrom-Überschuss aufheizt. Moderne Wärmepumpen können direkt angesteuert werden. Bei schönem Wetter wird beispielsweise 1 °C wärmer geheizt als üblich – so wird Energie in der Nacht gespart.

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    Der Elektro-Heizeinsatz im Boiler wird direkt mit einem Eigenverbrauchsoptimierungsgerät gesteuert. Auf diese Weise wird der erzeugte Stromüberschuss aus der PV-Anlage optimal zur Warmwasseraufbereitung genutzt, und es muss keine zusätzliche Energie über das Elektrizitätswerk eingekauft werden.

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    Durch eine individuelle und auf die Bedürfnissen der Nutzer:innen abgestimmte Konfiguration der Ladeinfrastruktur, kann der Eigenverbrauch ebenfalls optimiert werden.

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    Überschüssiger Strom wird in einer Batterie zwischengespeichert und erst später verbraucht. Abhängig von der Grösse der PV-Anlage und vom Wetter kann auf diese Weise der nächtliche Strombedarf gedeckt werden.

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    Mit einem Smart Plug oder Relais können weitere Geräte eingebunden und abhängig vom vorhandenen Überschuss ein- und ausgeschaltet werden. So kann beispielsweise eine Überschusssteuerung für gewichtige Verbraucher wie Kühlaggregate und Poolpumpen/-heizungen genutzt werden.

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Was passiert, wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht? Mit welchem Tarif wird der Netzstrom verrechnet?

Zu den FAQ's

In fünf Schritten zum eigenen ZEV

Sie möchten Solarstrom umweltfreundlich lokal produzieren und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie steigern? Dann stehen wir Ihnen als erfahrener Partner mit unserem Fachwissen zur Seite.

Mit über 1'000 realisierten ZEV-Projekten und über 30'000 verbauten Zählern gehört NeoVac zu den führenden ZEV-Spezialisten in der Schweiz.

NeoVac übernimmt für seine Kund:innen die vollständige Abwicklung von der Gründung bis zur Abrechnung eines ZEV. Dabei kommen etablierte und zuverlässige Tools zum Einsatz, die für effiziente Prozesse sorgen.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Objektprüfung einzelner Mehrfamilienhäuser und/oder ganzer Immobilienportfolios
  • Unterstützung bei der Planung und Gründung eines ZEV
  • Auf Wunsch Koordination mit Elektroinstallateur und Erarbeitung eines Messkonzepts
  • Berechnung des Solarstrompreises für die Bewohner:innen
  • Bereitstellung und Inbetriebnahme der Messgeräte
  • Messung des Stromverbrauchs, der Produktion und des Netzbezugs
  • Plausibilisierung der Messdaten und Bereitstellung der Verbrauchsdaten pro Nutzeinheit
  • Abrechnung und Inkasso
  • Kundenportal und Energiemonitoring
  • App für Bewohner:innen zur Visualisierung ihres Stromverbrauchs
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben

Sie sind überzeugt, möchten von allen Vorteilen eines ZEV profitieren und selbst einen gründen? 

So kommen Sie in fünf Schritten zum eigenen ZEV:

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