Was ist bei der Planung und dem Betrieb einer Ladeinfrastruktur zu beachten? Welche Punkte sollten Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen dabei beachten? Was bedeutet Lastmanagement?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der NeoVac E-Mobility-Guide.
Wer sich ein Elektrofahrzeug anschaffen will, denkt auch über eine Lademöglichkeit zu Hause nach. Welche Punkte sollten Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen dabei beachten?
Mieter:in
Ob eine Ladestation zu Hause in der Garage oder auf dem Abstellplatz eingerichtet werden kann, entscheiden Eigentümer:innen oder die Verwaltung. Wer die Installation bezahlt, ist Verhandlungssache. In jedem Fall können Eigentümer:innen von Mieter:innen eine anteilsmässige Kostenbeteiligung verlangen. Grundsätzlich ist die Eigentümerschaft nicht verpflichtet, einen Garagen- oder Abstellplatz zu erschliessen (Art. 256 OR).
Stockwerkeigentümer:in
Im Stockwerkeigentum führt der Weg immer über die Eigentümerversammlung, denn ein Stellplatz, der nur durch Bodenmarkierungen in der Tiefgarage ausgewiesen wird, ist nicht sonderrechtsfähig. In diesem Fall ist das Einverständnis der Eigentümerschaft zwingend.
Ein Tipp: Die transparente Vorbereitung mit Hilfe einer Fachperson erhöht die Erfolgschancen erheblich. Es ist zudem zu klären, ob die Eigentümerschaft die Gesamthoheit über die Installation oder nur über die Grundinstallation behält.
Wichtig!
Der Strombezug auf Abstell- oder Garagenplätzen ist im Voraus mit der Eigentümerschaft zu regeln, denn es handelt sich um Allgemeinstrom.
Elektrofahrzeuge sollten an einer passenden Ladestation geladen werden, denn sie benötigen eine hohe Leistung. Herkömmliche Haushalts- oder Industriesteckdosen sind ungeeignet, weil sie nicht für eine so hohe Dauerlast ausgelegt sind.
Gleichstrom oder Wechselstrom? Die Ladezeit entscheidet.
Ladestationen werden mit Gleichstrom (DC) oder Wechselstrom (AC) betrieben. Sie unterscheiden sich durch ihre Leistung (Kilowatt, kW) – und die beeinflusst die Ladegeschwindigkeit.
Zu Hause werden meist Wechselstrom-Ladestationen (AC) bis 22 kW Ladeleistung verwendet, denn man hat in der Regel genug Zeit zum Laden. Gleichstrom-Ladestationen (DC) findet man vor allem im öffentlichen Raum oder an Autobahnen. Mit einer Ladeleistung von bis zu 350 kW ermöglichen sie das sogenannte High-Charging. Energie für 100 Kilometer wird an solchen Stationen teilweise in unter 20 Minuten geladen.
Wie lange dauert es, bis ein Elektrofahrzeug 80 % geladen ist?
Renault Zoe R110 | Škoda Enyaq IV60 | Audi e-tron 50 quattro | |
---|---|---|---|
Batteriekapazität | 41 kWh (80 % = 32,8 kWh) |
58 kWh (80 % = 46,4 kWh) |
64 kWh (80 % = 51,2 kWh) |
Ladeleistung Ladestation AC |
22 kW | 22 kW | 22 kW |
Ladeleistung Fahrzeug AC |
22 kW | 11 kW | 11 kW |
Dauer | 1 h 30 min | 4 h 13 min | 4 h 40 min |
Wie lange dauert es, bis ein Elektrofahrzeug für 100 Kilometer geladen ist?
Renault Zoe R110 | Škoda Enyaq IV60 | Audi e-tron 50 quattro | |
---|---|---|---|
Elektrischer Verbrauch/100 km* |
17,2 kWh | 17,6 kWh | 21,7 kWh |
Ladeleistung Ladestation AC |
22 kW | 22 kW | 22 kW |
Ladeleistung Fahrzeug AC |
22 kW | 11 kW | 11 kW |
Dauer | 47 min | 1 h 36 min | 1 h 54 min |
E-Mobilität befindet sich im Aufwind. Es lohnt sich daher, die Ausgangslage mit der Eigentümerschaft genau zu prüfen. Werden langfristig mehrere Ladestationen benötigt, sollte über eine Systemlösung nachgedacht werden. So kann mit einem Ladepunkt gestartet und die Infrastruktur nach Bedarf ausgebaut werden.
Eine Ladestation
Eine einzelne Ladestation mit 22 kW Ladeleistung benötigt einen Stromanschluss von 32 A und 3 × 400 V Spannung. Je nach Netzanschluss sind in Mehrfamilienhäusern (üblicherweise 60 A bis 100 A) ein bis maximal zwei Ladestationen ohne Systemlösung möglich.
Einen Einzelanschluss bezahlen Mieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen in der Regel selbst (Art. 712h Abs. 3 ZGB). Werden später weitere Ladepunkte nachgefragt, braucht es eine andere Grundinstallation für eine Systemlösung – die Erstinstallation wird hinfällig.
Mehrere Ladestationen
Wenn von Anfang an mehr als eine Ladestation geplant ist oder später weitere hinzukommen sollen, sind eine Grundinstallation und eine Systemlösung erforderlich. Mit Letzterer wird die Elektroinstallation für die E-Mobilität vorbereitet. Die Systemlösung übernimmt später das Lastmanagement und das Abrechnen der Ladebezüge.
Die verschiedenen Ausbaustufen nach SIA-Merkblatt 2060
Sobald mehr als ein Auto geladen werden will, braucht es eine Systemlösung – also Ladestationen, Lastmanagement und Abrechnungslösung. Die Systemlösung stellt sicher, dass alle Ladestationen stets genug Leistung erhalten und der Hausanschluss nicht überlastet wird. Zudem bezahlen die Nutzer:innen der Ladeinfrastruktur genau für den Strom, den sie beziehen.
Kompatible und vernetzte Ladestationen
Mit Ladestationen in Systemlösungen lässt sich jeder handelsübliche Fahrzeugtyp laden – Wallboxen von Fahrzeugherstellern können das nicht immer gewährleisten. Die Stationen kommunizieren zudem untereinander und sichern so das Lastmanagement sowie die verbrauchsabhängige Abrechnung der bezogenen Energie.
Authentifizierungs- und Abrechnungslösung
Laden mehrere Benutzer:innen an einer oder mehreren Ladestationen, braucht es eine Authentifizierungs- und Abrechnungslösung. So können Nutzer:innen gezielt freigeschaltet und die Identifikation sichergestellt werden. Je nach Systemlösung gibt es unterschiedliche Arten der Identifikation, zum Beispiel über RFID-Karten oder Smartphone-Apps. Ebenso wichtig ist eine genaue und übersichtliche Verrechnung der Ladestrombezüge.
Lastmanagement
Für die Netzstabilität innerhalb des Gebäudes ist die Immobilieneigentümerschaft verantwortlich. Das integrierte dynamische Lastmanagement nutzt die bestehende Kapazität der Elektroinstallation optimal und unterbindet eine Überlastung des Hausanschlusses oder der Netzinfrastruktur. Die maximal verfügbare Leistung wird gleichmässig auf die verschiedenen Ladestationen verteilt – das verhindert teure Lastspitzen.
Wichtig!
Damit wir eine optimale Integration des Lastmanagement-Systems gewährleisteten können, ist es zwingend erforderlich, dass alle Ladestationen von NeoVac bezogen werden. Ladestationen von Fremdherstellern, die über das Internet oder andere Anbieter bestellt werden, sind nicht mit dem NeoVac-System kompatibel und können nicht eingebunden werden (das betrifft auch den Bezug von easee-Ladestationen). Um einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten sicherzustellen, empfehlen wir Eigentümer:innen/ Verwaltungen die frühzeitige Kommunikation mit ihren Mieter:innen/Nutzer:innen über diesen Sachverhalt.
«NeoVac E-Mobility» ist die intelligente Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Sie überzeugt durch ihr integriertes dynamisches Lastmanagement, ist jederzeit skalierbar und garantiert eine maximale Leistung auf allen Ladestationen. Mit ihrer verbrauchsabhängigen Abrechnung ist «NeoVac E-Mobility» wie gemacht für Mehrfamilienhäuser und Areale.
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Komplettlösung einschliesslich Beratung, Planung, Ausführung, Betrieb und Abrechnung
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Hochkompatible Ladestationen für jeden
handelsüblichen Fahrzeugtyp -
Beliebig skalierbar, modulare Erweiterung möglich
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Integriertes dynamisches Lastmanagement
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Verifikation mit RFID-Karte oder App «NeoVac myCharge»
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Transparente Abrechnung von Ladestrom, auch zusammen mit Energie und Wasser
E-Mobility Go! ist die clevere Komplettlösung für Ladeinfrastrukturen in Wohn- und Gewerbeliegenschaften. Eigentümer:innen und Verwaltungen brauchen sich lediglich um den Grundausbau zu kümmern. Mieter:innen und Nutzer:innen bestellen die Ladestation direkt bei NeoVac. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte.
Achtung.
Fertig.
Go!
E-Mobilität einfacher machen – mit dem Mietmodell für Nutzer:innen und Mieter:innen