Eigenverbrauch wird noch rentabler!

Auflage 4 der VEWA integriert «Profit-Share» beim Solarstromtarif

VEWA Auflage 4 | © NeoVac

Von 1985 bis 2017 wurde das Modell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) angewandt. Im Sommer 2017 wurde das Branchenmodell im Auftrag vom Bundesamt für Energie modernisiert und um die Kälte- und Wasserkostenabrechnung erweitert – zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA). Seit in Häusern mit eigener Stromerzeugung (vorwiegend mit Photovoltaik) der interne Verkauf der Elektrizität an die Bewohner ermöglicht wurde, ist auch die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) Inhalt der VEWA. Ein ZEV ermöglicht, dass der Strom vom Dach nicht für 4–6 Rappen pro Kilowattstunde ins Netz abgegeben werden muss, sondern intern verbraucht werden kann. Die Bewohner profitieren von günstigerem Strom, da der vor Ort produzierte Strom billiger ist als der Strom vom Netzbetreiber. Eigentümer profitieren von der Amortisation und Verzinsung über den Energieverkauf.
 

Der ZEV wird nun noch attraktiver! 

Bisher durfte beim Eigenverbrauchstarif lediglich eine Rendite im Rahmen des ordentlichen  Referenzzinssatzes berücksichtigt werden. Je nach Gestehungskosten und Eigenverbrauch kann der Solarstromtarif dann z. B. bei 16 Rp./kWh liegen, während ein Standardstromprodukt vom Netzbetreiber z. B. bei 20 Rp./kWh zu liegen kommt. In diesem Beispiel haben der Eigentümer eine kleine Rendite (aktueller Referenzzinssatz bei 1,25 %) und die Bewohner einen grossen Nutzen (Solarstrom 20 % günstiger). Um einen Ausgleich und grösseren Anreiz für die Investition in Photovoltaik zu schaffen, darf neu die hälftige Marge zwischen Eigenstromtarif und Standardstromprodukt dem Verbraucher weiterbelastet werden (Profit-Share). Im genannten Beispiel dürfte der Gestehungstarif von 16 auf 18 Rp./kWh erhöht werden. Das ist immer noch deutlich günstiger als der Netztarif und bietet dem Eigentümer einen grösseren Investitionsanreiz.

Die 4. Auflage der VEWA wird um diese Regelung erweitert und zeigt die praktische Anwendung im Abrechnungsmodell. Das neue Dokument wurde Ende November 2020 publiziert (Download via EnergieSchweiz oder über unser Unternehmen – Stichwort VEWA).