Allgemeine Vertragsbestimmungen «E-Mobility Go!»

1. Vorbehaltsrecht Verwaltung/Eigentümer:in

Über die Installation und die Zuteilung der Nutzeinheiten entscheidet die Verwaltung und/oder Eigentümer:in der Liegenschaft, nicht NeoVac.


2. Preise

Preisänderungen, sofern diese die Anpassung an den Landesindex der Konsumentenpreise übersteigen, werden zwei Monate
vor dem Jahresende schriftlich angekündigt. Stromtarifanpassungen der Verteilnetzbetreiber werden automatisch übernommen. Die Preise basieren auf den uns vorliegenden Informationen.


3. Zahlung

Wurde die Installationserlaubnis und die Zuteilung der Nutzeinheit von der Verwaltung und/oder Eigentümer:in erteilt, wird der On-boarding-Fee sofort fällig und der bei der Bestellung angegeben Kreditkarte belastet. Kann die Belastung nicht ausgeführt werden, kommt dieser Vertrag nicht zu Stande. In diesem Fall schuldet der Kunde NeoVac CHF 50.00 als Umtriebsentschädigung.
Die Monatsmiete wird ab Installation monatlich im Voraus der gleichen Kreditkarte belastet. Angebrochene Monate werden pro rata berechnet. Kann die Belastung nicht ausgeführt werden, wird die Ladestation für Bezüge gesperrt. Für die Entsperrung wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Ladebezüge werden direkt der in der App «NeoVac myCharge» hinterlegten Kreditkarte belastet. Kann keine Belastung ausgeführt werden, ist kein Laden möglich.


4. Wartung und Reparaturen Miete

NeoVac stellt sicher, dass die Ladestation einwandfrei funktioniert. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladestation pfleglich zu behandeln und sauber und in gutem Zustand zu halten. Reparaturen und Wartungsarbeiten, die über die normale Abnützung hinausgehen (z.B. gebrochene Abdeckungen, lose Stecker usw.) werden durch NeoVac unangemeldet repariert und dem Kunden die Kosten für Reparatur und Ersatzteile in Rechnung gestellt.


5. Wartung und Reparaturen Kauf

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Ladestation einwandfrei funktioniert. Reparaturen und Wartungsarbeiten werden auf Kundenwunsch ausgeführt und die Kosten für Reparatur und Ersatzteile in Rechnung gestellt.


6. Zugang

Der Kunde verpflichtet sich, dem NeoVac-Personal oder einer von NeoVac beauftragten Fachfirma jederzeit den problemlosen Zugang zur Ladestation zu gewährleisten.


7. Kontrolle/Haftung

Der Kunde verpflichtet sich, Abrechnungsbelege sofort zu kontrollieren. Allfällige Reklamationen bzw. Fehler sind NeoVac innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen. Hat NeoVac den Fehler zu verantworten, erfolgt bei Einhaltung der Reklamationsfrist die Korrektur kostenlos. NeoVac übernimmt keinerlei Folgekosten und Schadenersatz.
Im Übrigen ist jede Gewährleistung in jedem rechtlich zulässigem Masse wegbedungen. Haftungsansprüche gegen die NeoVac wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der erbrachten Dienstleistung, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.


8. Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.neovac.ch/de/rechtliches/datenschutzerklaerung
Um Ihre diesbezüglichen Rechte auszuüben, können Sie eine Anfrage an datenschutz@neovac.ch senden.


9. Vertragsdauer/Kündigung

Dieser Vertrag tritt nach der Bestellung des Kunden ab der Einwilligung der Verwaltung und/oder Eigentümer:in in Kraft. Der Vertrag gilt für die Dauer von mindestens zwei Jahren und kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden.


10. Ausfertigung

Dieser Vertrag wird nur digital ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar per E-Mail.


11. Recht/Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Altstätten/SG.