ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
Mit welchem Tarif wird der Netzstrom verrechnet?
Für den Netzbezug der Eigenverbrauchsgemeinschaft können sich die Eigentümer:innen frei für ein Stromprodukt des örtlichen Elektrizitätswerks oder für eines auf dem öffentlichen Strommarkt entscheiden. Verrechnet das Elektrizitätswerk einen Einheitstarif, so wird dieser übernommen.
Verrechnet das Elektrizitätswerk einen Hochtarif (gemeint ist der Strom, der tagsüber bezogen wird) und einen Niedertarif (Nachtstrom), so wird der Einheitstarif aus dem Durchschnitt, der effektiv angefallenen Kilowattstunden aus dem Hoch- und Niedertarif berechnet.