Wann und wie wird der Energieverbrauch den Parteien in Rechnung gestellt?
Abgerechnet wird nach dem VEWA-Modell. Das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) wurde durch den Schweizerischen Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW) im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellt. Es sorgt für eine gerechte Verteilung der anfallenden Aufwendungen und stellt sicher, dass Bewohner:innen nur das bezahlen, was sie tatsächlich verbrauchen.
Nutzt der Eigentümer die NeoVac Inkasso-Dienstleistung für die Abrechnung, erfolgt die Rechnungsstellung quartalsweise pro Bezüger. Bewohner:innen erhalten im Jahr drei Akontorechnungen und eine das Rechnungsjahr abschliessende Detailabrechnung.
Es gibt auch die Möglichkeit der Verrechnung durch die Liegenschaftsverwaltung. Dabei erstellt NeoVac jährlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung und leitet diese der Verwaltung weiter. Die Verwaltung verrechnet den Bewohner:innen anschliessend den Betrag über die Nebenkosten.