ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
Was tun, wenn ein:e Eigentümer:in nicht in die Photovoltaikanlage investieren, aber trotzdem Teil des ZEV sein möchte?
In diesem Fall wird auch für diese Wohnung ein ZEV-Zähler eingesetzt. Der/die Eigentümer:in wird somit wie ein:e Mieter:in betrachtet. Der/die Mieter:in kann trotzdem Photovoltaikstrom beziehen und profitiert als Bezüger:in davon, nicht aber als Photovoltaik-Eigentümer:in. PV-Strom darf zum gesetzlichen Maximum an diese:n Bewohner:in verkauft werden.